Informationen zum Bulletin

Zuständigkeiten

Zusammensetzung der Redaktion

Die Redaktion des Bulletin suisse de linguistique appliquée besteht aus einem Chefredaktor, einer Person, die für die Rezensionen verantwortlich ist, und dem Sekretariat.  

Chefredaktorin: Dr. Sara Cotelli
Université de Neuchâtel
Centre de langues
Av. du 1er-Mars 26
2000 Neuchâtel
sara.cotelli@unine.ch

Verantwortlich für die Rezensionen: Dr. Gilles Merminod

Sekretariat: Florence Wälchli
Centre de linguistique appliquée & Chaire de linguistique française
Université de Neuchâtel
Pierre-à-Mazel 7
CH-2000 Neuchâtel

Wissenschaftlicher Beirat

Der Vorstand der VALS-ASLA fungiert als wissenschaftlicher Beirat des Bulletins. Vorschläge für Themenhefte werden der Chefredaktorin zugestellt (vgl. "Richtlinien für die Unterbreitung von Themenheften"), die sie evaluiert und gegebenenfalls Präzisierungen verlangt. Anschliessend unterbreitet sie sie dem Vorstand der VALS-ASLA zur Beurteilung. 

Herausgeber eines thematischen Heftes

Sobald der Vorschlag zur Herausgabe eines thematischen Heftes formell genehmigt worden ist, liegt es in der Verantwortung der Herausgeberschaft, Autorinnen und Autoren zu finden und sicherzustellen, dass diese ihre Artikel rechtzeitig einreichen; die Herausgeberschaft ist ferner für die damit einhergehende Korrespondenz verantwortlich und hält die Redaktion des Bulletins diesbezüglich auf dem Laufenden; sie übermittelt den Autorinnen und Autoren die von der Redaktion zur Verfügung gestellten Layoutanforderungen und sorgt ferner dafür, dass diese eingehalten werden.

Richtlinien für die Unterbreitung von Themenheften

Das Bulletin suisse de linguistique appliquée veröffentlicht originale Forschungsarbeiten zur angewandten Linguistik in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache.

Jede und jeder Forschende hat die Möglichkeit, ein Themenheft für das Bulletin suisse de linguistique appliquée vorzuschlagen. Dafür wende man sich an die Chefredaktorin (sara.cotelli@unine.ch). Diese wird das Projekt dem VALS-ASLA-Vorstand weiterleiten, welcher als wissenschaftlicher Ausschuss der Zeitschrift fungiert. 

Der redaktionelle Teil, welcher der Herausgeberin bzw. dem Herausgeber zur Verfügung gestellt wird, beträgt ungefähr 170 Seiten. Jeder Beitrag zählt ungefähr 15 Seiten.

Bei der Unterbreitung eines Projekts bestehen zwei Möglichkeiten:

1. Vorschlag einer spezifischen Thematik
Das Bulletin veröffentlicht keine Tagungsakten. Tagungsbeiträge können jedoch den Kern eines Themenheftes bilden. Im Fall einer positiven Antwort durch den Vorstand lancieren die Herausgeber über die üblichen Kanäle für die Informationsverbreitung (und obligatorisch über den Newsletter der VALS-ASLA) einen Call for Papers. Sie treffen unter den eingereichten Vorschlägen eine Auswahl (insgesamt 8-10 Artikel), indem sie unter anderem auf eine gewisse Ausgewogenheit der Beitragssprachen achten (Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch).

2. Ergebnisse eines Forschungsprojekts
Die Veröffentlichung der Ergebnisse von nationalen oder internationalen Forschungsprojekten braucht keinen Call for Papers über die üblichen Kanäle für die Informationsverbreitung. In wissenschaftlicher Hinsicht achten die Herausgeber darauf, die spezifischen methodologischen Eigenschaften ihres Projekts hervorzuheben. Sie achten ebenfalls darauf, eine ausreichende Anzahl von Artikeln vorzulegen. Schliesslich sind einsprachige Ausgaben zu vermeiden.

Wird der Vorschlag vom VALS-ASLA-Vorstand angenommen, bekommt die Herausgeberin bzw. der Herausgeber die Verantwortung für eine Nummer des Bulletin übertragen. Die Chefredaktorin gibt ihr / ihm alle für die Ausführung des Projektes erforderlichen Informationen (Terminkalender, redaktionelle Richtlinien, "double-blind peer review"-Verfahren usw.).

Begutachtungsverfahren

Sämtliche im Bulletin suisse de linguistique appliquée erscheinenden Artikel werden mittels Doppelblindgutachten (double-blind peer review) evaluiert. Der Ablauf ist folgendermassen:

1. Die Herausgeberschaft schlägt der Redaktion eine Liste mit Gutachtern zur Doppelblindbegutachtung vor (eine Person pro Artikel); die Liste wird durch die Chefredaktorin validiert und durch eine Zweitliste von weiteren Gutachtern (ebenfalls eine Person pro Artikel) komplettiert. Um für das Bulletin eine möglichst hohe Qualität sicherstellen zu können, engagiert die Redaktion Koryphäen der nationalen und internationalen Forschungsgemeinschaft der jeweiligen Themengebiete. Die Herausgeberschaft erhält Einblick in die Zweitliste. 

2. Autorinnen und Autoren stellen ihren Artikel der Herausgeberschaft zu; diese leitet sie der Chefredaktorin weiter. Die Chefredaktorin unterbreitet anonymisierte Versionen der Artikel den entsprechenden Gutachtern beider Listen, also der sowohl von der Herausgeberschaft ausgewählten Person als auch der von ihr selbst ausgewählten Person. Jeder Artikel wird somit von zwei Personen begutachtet. Für diese bleibt dabei die Identität der Autorinnen und Autoren geheim; umgekehrt gilt dasselbe.  

3. Anschliessend werden die Gutachten der Chefredaktorin zugestellt. Diese übermittelt sie der Herausgeberschaft, welche sie den jeweiligen Autorinnen und Autoren zustellt.  

Die Autorinnen und Autoren, deren Artikel mit Auflagen angenommen worden sind, überweisen die definitive Version ihres Artikels der Herausgeberschaft. Diese kontrolliert, ob die Auflagen umgesetzt wurden, und schickt die Artikel anschliessend der Chefredaktorin. Die Autoren unterliegen keinem Embargo. Ihr formatierter Text wird ihnen am Ende des Bearbeitungsprozesses zugeschickt, und sie können ihn auf ihrer persönlichen Website und in Online-Archiven wie HAL oder Researchgate verbreiten.

Open-Access-Politik

Alle von Bulletin suisse de linguistique appliquée veröffentlichten Texte werden unter den Bedingungen der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) veröffentlicht. Die Zeitschrift hat ein sechsmonatiges Embargo, aber danach sind alle Ausgaben als Open-Access verfügbar (siehe Erschienene Ausgaben).

Hinweise für Autoren